(Zahn) Ärztliches Berufsrecht

(Zahn) Ärz­te sind bei der Aus­übung ihres Beru­fes an die Berufs­ord­nung gebun­den. Die­se stellt unter ande­rem Regeln zur Berufs­aus­übung, beruf­li­chen Koope­ra­ti­on mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern und zur Wah­rung der (zahn)ärztlichen Unab­hän­gig­keit auf. Wir unter­stüt­zen Sie daher ins­be­son­de­re bei:

  • zusätz­li­chen gewerb­li­chen Tätig­kei­ten,
  • (zahn)ärztlichen Wer­be­maß­nah­men und Infor­ma­tio­nen an Pati­en­ten,
  • Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern oder Unter­neh­men
  • und haben dabei die Stan­des­re­ge­lun­gen immer im Blick.

Unsere Leistungen

Über 130 Mit­ar­bei­ter aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen garan­tie­ren ein Höchst­maß an Fach­kennt­nis, egal wie Ihr steu­er­li­ches, juris­ti­sches oder wirt­schaft­li­ches Pro­blem lau­tet. Wir haben garan­tiert den rich­ti­gen Ansprech­part­ner für Ihr indi­vi­du­el­les Anlie­gen.

unse­re Kern­kom­pe­tenz

umfas­sen­des Know-How im Medi­zin­recht

wir sind die Bran­chen­spe­zia­lis­ten im Gesund­heits­we­sen 

mit den rich­ti­gen Work­flows zum Erfolg