(Zahn) Ärzt­li­ches Berufs­recht

(Zahn) Ärz­te sind bei der Aus­übung ihres Beru­fes an die Berufs­ord­nung gebun­den. Die­se stellt unter ande­rem Regeln zur Berufs­aus­übung, beruf­li­chen Koope­ra­ti­on mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern und zur Wah­rung der (zahn)ärztlichen Unab­hän­gig­keit auf. Wir unter­stüt­zen Sie daher ins­be­son­de­re bei:

  • zusätz­li­chen gewerb­li­chen Tätig­kei­ten,
  • (zahn)ärztlichen Wer­be­maß­nah­men und Infor­ma­tio­nen an Pati­en­ten,
  • Koope­ra­tio­nen mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern oder Unter­neh­men
  • und haben dabei die Stan­des­re­ge­lun­gen immer im Blick.

Unse­re Leis­tun­gen im Über­blick

Rechts­be­ra­tung

Heil­be­ru­fe­be­ra­tung

Wirt­schafts­be­ra­tung