(Zahn) Ärztliches Berufsrecht
(Zahn) Ärzte sind bei der Ausübung ihres Berufes an die Berufsordnung gebunden. Diese stellt unter anderem Regeln zur Berufsausübung, beruflichen Kooperation mit anderen Leistungserbringern und zur Wahrung der (zahn)ärztlichen Unabhängigkeit auf. Wir unterstützen Sie daher insbesondere bei:
- zusätzlichen gewerblichen Tätigkeiten,
- (zahn)ärztlichen Werbemaßnahmen und Informationen an Patienten,
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern oder Unternehmen
- und haben dabei die Standesregelungen immer im Blick.