(Zahn) Ärztliche Vergütung & Privatliqudation
Natürlich steht dem Arzt nach der Behandlung eines Privatpatienten ein entsprechendes Honorar zu. Bei der Honorareinforderung kommt es jedoch immer wieder zu Problemen, da rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung nicht beachtet worden sind. Wir beraten Sie daher gerne, um etwaige Schwierigkeiten bei der Honorareintreibung zu vermeiden, insbesondere bei:
- der Erstellung notwendiger Verträge, z.B. dem Behandlungsvertrag oder dem Vertrag für individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL),
- den Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung,
- der Zulässigkeit der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (z.B. im Zusammenhang mit dem Zielleistungsprinzip),
- der ordnungsgemäßen Rechnungserstellung.