VERFAHRENSDOKUMENTATION
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens besteht die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer für Dritte nachvollziehbaren Verfahrensdokumentation. Viele Unternehmen führen ihre Buchhaltungen bereits elektronisch und die elektronischen Schnittstellen der Buchhaltung mit anderen Systemen nehmen zu. Entsprechend ist der Großteil der Unternehmen hiervon betroffen.
Die GoBD — „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ — schreiben den Steuerpflichtigen vor, den Prozess der elektronischen Buchhaltung (elektronische Bücher und DV-System) in einer Verfahrensdokumentation festzuhalten. Diese erstreckt sich von der Belegentstehung und dem Belegeingang, über die Speicherung und Archivierung bis hin zur Auswertbarkeit der Belege. Mit fehlender, lücken- oder fehlerhafter Dokumentation können Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug gefährdet sein und Hinzuschätzungen können drohen.
Neben den Nachteilen, welche die Regelungen der GoBD mit sich bringen, bieten diese aber auch Chancen und Erleichterungen.
Gerne erläutern wir Ihnen die aktuellsten und sichersten Methoden zur Verfahrensdokumentation.
Unsere Leistungen
Über 120 Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Bereichen garantieren ein Höchstmaß an Fachkenntnis, egal wie Ihr steuerliches, juristisches oder wirtschaftliches Problem lautet. Wir haben garantiert den richtigen Ansprechpartner für Ihr individuelles Anliegen.
unsere Kernkompetenz
umfassendes Know-How im Medizinrecht
wir sind die Branchenspezialisten im Gesundheitswesen
immer den Blick nach vorne gerichtet