VER­FAH­RENS­DO­KU­MEN­TA­TI­ON

Unab­hän­gig von der Grö­ße Ihres Unter­neh­mens besteht die grund­sätz­li­che Pflicht zur Erstel­lung einer für Drit­te nach­voll­zieh­ba­ren Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on. Vie­le Unter­neh­men füh­ren ihre Buch­hal­tun­gen bereits elek­tro­nisch und die elek­tro­ni­schen Schnitt­stel­len der Buch­hal­tung mit ande­ren Sys­te­men neh­men zu. Ent­spre­chend ist der Groß­teil der Unter­neh­men hier­von betrof­fen.

Die GoBD — „Grund­sät­ze zur ord­nungs­ge­mä­ßen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff“ — schrei­ben den Steu­er­pflich­ti­gen vor, den Pro­zess der elek­tro­ni­schen Buch­hal­tung (elek­tro­ni­sche Bücher und DV-Sys­tem) in einer Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on fest­zu­hal­ten. Die­se erstreckt sich von der Beleg­ent­ste­hung und dem Beleg­ein­gang, über die Spei­che­rung und Archi­vie­rung bis hin zur Aus­wert­bar­keit der Bele­ge. Mit feh­len­der, lücken- oder feh­ler­haf­ter Doku­men­ta­ti­on kön­nen Betriebs­aus­ga­ben- und Vor­steu­er­ab­zug gefähr­det sein und Hin­zu­schät­zun­gen kön­nen dro­hen.

Neben den Nach­tei­len, wel­che die Rege­lun­gen der GoBD mit sich brin­gen, bie­ten die­se aber auch Chan­cen und Erleich­te­run­gen.

Ger­ne erläu­tern wir Ihnen die aktu­ells­ten und sichers­ten Metho­den zur Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on.

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wir sind die Bran­chen­spe­zia­lis­ten im Gesund­heits­we­sen 

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