Praxisoptimierung und Praxisabrechnung
Die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen ist leider nicht so einfach wie die Rechnungslegung eines Handwerkers oder der Einkauf im Laden.
Jeder Arzt ist über die staatlich kontrollierte Berufsordnung verpflichtet, seine Leistungen ausschließlich nach den geltenden Gebührenordnungen abzurechnen. Aber sowohl GOÄ als auch EBM bieten oftmals Optimierungsmöglichkeiten. Wir zeigen Ihnen nicht nur die optimale Ausschöpfung der GOÄ oder der Ziffern des EBM, sondern auch mögliche Optimierungen der Behandlungsformen und ‑geräte.
Wir zeigen Ihnen mögliches Potenzial von der Behandlung bis zum Weg der tatsächlichen Abrechnung, sowie auch diverse Formen der Abrechnung, etwa durch Factoring.