Pra­xis­op­ti­mie­rung und Pra­xis­ab­rech­nung

Die Abrech­nung ambu­lan­ter ärzt­li­cher Leis­tun­gen ist lei­der nicht so ein­fach wie die Rech­nungs­le­gung eines Hand­wer­kers oder der Ein­kauf im Laden.

Jeder Arzt ist über die staat­lich kon­trol­lier­te Berufs­ord­nung ver­pflich­tet, sei­ne Leis­tun­gen aus­schließ­lich nach den gel­ten­den Gebüh­ren­ord­nun­gen abzu­rech­nen. Aber sowohl GOÄ als auch EBM bie­ten oft­mals Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten. Wir zei­gen Ihnen nicht nur die opti­ma­le Aus­schöp­fung der GOÄ oder der Zif­fern des EBM, son­dern auch mög­li­che Opti­mie­run­gen der Behand­lungs­for­men und ‑gerä­te.

Wir zei­gen Ihnen mög­li­ches Poten­zi­al von der Behand­lung bis zum Weg der tat­säch­li­chen Abrech­nung, sowie auch diver­se For­men der Abrech­nung, etwa durch Fac­to­ring.

Unse­re Leis­tun­gen im Über­blick

Rechts­be­ra­tung

Heil­be­ru­fe­be­ra­tung

Wirt­schafts­be­ra­tung