Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (= Digitale Versorgung Gesetz [DVG]) soll die Versorgung der Patienten verbessert werden. Damit einhergehen neue Pflichten für Vertragsärzte, die auch vergütet werden sollen. U. a. ist geplant:
- Ärzte sollen ab dem Jahr 2021 auf Wunsch des Patienten dessen Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Dazu sollen auch Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder und Zahn-Bonusheft gehören.
- Ärzte sollen Videosprechstunden und Telekonsile anbieten (und bewerben).
- Ärzte sollen digitale Gesundheitsanwendungen (Gesundheits-Apps) verschreiben können.
- Die Telematikinfrastruktur (TI) wird zügig ausgebaut – auch in Apotheken und Krankenhäusern und optional für andere Gesundheitsberufe. Ärzte ohne TI-Anschluss sollen ab März 2020 mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent sanktioniert werden (bislang 1 Prozent ab Juli 2019).
- Einzelheiten zur IT-Sicherheit in der vertrags-(zahn-)ärztlichen Versorgung werden bis zum 31.03.2020 in einer Richtlinie festgelegt.
Quelle: https://www.iww.de/zp/archiv/referentenentwurf-bmg-plant-das-digitale-versorgung-gesetz-f121289